Das ist neu bei der Ausbildung von Pflegepersonal

© Kay-Uwe Fischer

Es ist besiegelt. Seit dem 1. Januar 2020 gilt die generalistische Pflegeausbildung. Was genau ändert sich?

Bisher wurden die Pflegeausbildungen in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege voneinander getrennt durchgeführt – und das, obwohl starke inhaltliche Überschneidungen gegeben waren. Das reformierte Pflegeberufegesetz führt die unterschiedlichen Ausbildungen nun in einer EU-weiten Angleichung zu einer sogenannten generalistischen Pflegeausbildung zusammen.


Die generalistische Pflegeausbildung: Professionell und zukunftsfähig
Vorrangiges Ziel der Reform ist es, allen Auszubildenden in der Pflege eine hochwertige, professionelle und vor allem zukunftsfähige Ausbildung mit einem einheitlichen und automatisch EU-weit anerkannten Abschluss anzubieten. Anders formuliert werden Auszubildende zur Pflege von Patientinnen und Patienten jeden Alters in sämtlichen Versorgungsbereichen befähigt. Im Anschluss an ihre Berufsausbildung haben die examinierten Pflegefachkräfte dann „freie Wahl“ und können in allen stationären und ambulanten Einrichtungen der Gesundheitsversorgung tätig sein. Die erstmaligen EU-weiten Angleichungen stellen zudem sicher, dass alle Pflegefachkräfte gleichermaßen von verschiedenen Vorteilen profitieren können. Darunter fallen beispielsweise die EU-weite Anerkennung für die Berufstätigkeit innerhalb Europas oder die Vermittlung von übergreifenden Fachkompetenzen zur selbstständigen und umfassenden Pflege von Menschen aller Altersstufen.

Neu definiert: Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte
Die nachfolgenden pflegerischen Aufgaben dürfen nur von Personen mit einer Berufserlaubnis durchgeführt werden. Erstmals wurden dafür sogenannte „Vorbehaltsaufgaben“ definiert. Erstens betrifft dies die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, zweitens die Erhebung und Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses. Zuguterletzt fallen auch die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege unter die neu definierten Vorbehaltsaufgaben.

Staatliche Prüfung nach drei Jahren 
Mit jährlich 75 Ausbildungsplätzen bieten auch die Kliniken der Stadt Köln den neuen generalistischen Ausbildungsberuf zur/zum Pflegefachfrau/ Pflegefachmann an. Eine besondere Vertiefung im Bereich der Pädiatrie (Kinderheilkunde) ist ebenso möglich. Die staatliche Prüfung zur praktischen Ausbildung erfolgt nach drei Jahren in schriftlicher, mündlicher und praktischer Form.

Seite zuletzt aktualisiert am 19.02.2020