Die Krankheit fordert heraus, neu über sich selbst und sein Leben nachzudenken. Was wichtig und unwichtig ist, erscheint vielen in einem anderen Licht.

Ich war krank und ihr habt mich besucht.

Mt 25,36

 

Artikel 4 des GG:
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

 

Krankenhausgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 3.11.1987
§6 (1)... Die Patienten haben das Recht auf seelsorgerische Betreuung im Krankenhaus.

 

Amtsblatt des Erzbistum Kölns vom 15.09.1994, Nr.203
Die Krankenhaus-Seelsorge ist ein wesentlicher Bestandteil im Krankenhaus und auf die Zusammenarbeit mit den anderen Mitarbeitenden verwiesen.
Erste Aufgabe [...] ist es, Kranke zu besuchen, sie und ihre Angehörige durch Gespräch und Gebet zu begleiten, sie auf die Sakramentenspendung vorzubereiten und die Feier der Sakramente zu vollziehen.

 

Zum pastoralen Dienst im umfassenden Sinn gehört außerdem:

  • die Seelsorge für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Krankenhaus
  • in der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter mitzuwirken
  • das seelsorgliche Anliegen in das Gesamt der Arbeit des Krankenhauses einzubringen
  • religiöse und berufsethische Fragen aufzugreifen

 

 

Seite zuletzt aktualisiert am 13.10.2017