Neue Regelungen ab dem 08.04.2023
Mit Ablauf des 07. April 2023 läuft die gesetzliche Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher*innen aus. Für Aufenthalte im Krankenhaus gibt es ab diesem Zeitpunkt keine grundsätzlichen Einschränkungen mehr. Krankenhäuser können Schutzmaßnahmen zum Schutze besonders gefährdeter Patientinnen und Patienten in klar zu definierenden Bereichen, vor allem aber bei Ausbruchsgeschehen, anordnen. Für die Kliniken der Stadt Köln gelten daher folgende Regelungen:
Maskenpflicht
- Die generelle Maskenpflicht entfällt.
- Personen, die Symptome einer Erkältung (Schnupfen, Halsschmerzen, Husten, Fieber) haben, sollen eine Maske tragen.
- Eine Maskenpflicht gilt in folgenden vulnerablen Bereichen:
o Station 6B in Merheim,
o stationäre Onkologie in Holweide
o Dialyse-Station 316 in Merheim
- Wir bitten alle Besucher*innen und Patient*innen um eine verantwortungsvolle und situationsgerechte Nutzung von Masken, da diese nachweislich einen sehr guten Schutz vor Übertragung von Krankheitserregern bieten.
Testung
Alle symptomatischen Patientinnen und Patienten (Erkältungssymptome, Fieber) werden vor einer stationären Aufnahme oder ambulanten Intervention mit einem Covid-Schnelltest getestet. Ebenso Patientinnen und Patienten, die während ihres stationären Aufenthaltes Symptome entwickeln.
Seite zuletzt aktualisiert am 6/28/2023