Aktuelle Information zu den Beratungsterminen durch den Sozialdienst
Sehr geehrte Patienten und Angehörige,
wir wollen Sie und unsere Mitarbeiterinnen schützen!
Daher sind persönliche Beratungstermine mit den Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung oder Terminvereinbarung per E-Mail möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie unangemeldet nicht empfangen können.
Kontakt:
Die entsprechenden Telefonnummern der Mitarbeiterinnen aus dem Sozialdienst finden Sie unter Ansprechpartnerinnen
oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter: Sozialdienst-Merheim@kliniken-koeln.de
Sozialdienst Krankenhaus Merheim
Willkommen!
Die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes sind Ansprechpartnerinnen in allen Fragen zur Rehabilitation und der weiteren ambulanten und/oder stationären Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt. Weiterhin unterstützen wir Sie bei persönlichen, sozialrechtlichen, finanziellen oder beruflichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung und deren Behandlung stehen.
Die Beratung und Unterstützung durch den Sozialdienst ist ein wichtiger Teil der Versorgung im Krankenhaus und ergänzt die pflegerische und ärztliche Behandlung.
Durch eine Erkrankung und die Notwendigkeit eines stationären Krankenhausaufenthaltes können Fragen und Schwierigkeiten auftreten, die über die medizinische Behandlung hinausgehen.
Alle Patienten der Kliniken haben Anspruch auf eine Beratung durch den Sozialdienst und erhalten auf Wunsch fachliche Unterstützung bei der Organisation der bevorstehenden Entlassung.
Die Beratung ist kostenlos und die Mitarbeiterinnen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
Beratung und Hilfestellung erhalten Sie zu folgenden Themen:
Ambulante Versorgung
Die Mitarbeiterinnen beraten Sie über die ambulante, pflegerische Versorgung und über Ihre Ansprüche gegenüber der Pflege- und Krankenversicherung.
Weiterhin erhalten Sie Informationen und Unterstützung bei der Organisation entlassungsrelevanter Hilfsmittel, Hausnotruf, Wohnraumanpassung, Essen auf Rädern, Sozialpsychiatrische Hilfen, Beratungsstellen u.a.
Medizinische Rehabilitation
Die Mitarbeiterinnen beraten Sie, falls ein Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme besteht. Die Indikation zur Rehabilitation stellt Ihr behandelnder Stationsarzt.
Bei folgenden Maßnahmen können wir Sie unterstützen:
- ambulante und stationäre/teilstationäre Anschlussheilbehandlung
- neurologische Frührehabilitation
- geriatrische Rehabilitation.
Stationäre Nachsorge
Können Sie im Anschluss an den Klinikaufenthalt kurzfristig oder dauerhaft nicht in Ihr häusliches Umfeld zurück, beraten wir Sie zu alternativen Versorgungsformen. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem Kurzzeit- oder Dauerpflegeplatz in einer geeigneten Pflegeeinrichtung oder einem Platz in einem Hospiz. Die Organisation sowie Klärung der Finanzierung u.a. über die Pflegeversicherung werden ebenso, gemeinsam mit Ihnen, vom Sozialdienst durchgeführt.
Gesetzliche Betreuung
Für Patienten, die auf Grund ihrer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen, wird die Einleitung einer gesetzlichen Betreuung erforderlich. In diesen Fällen berät der Sozialdienst den Patienten/die Angehörigen und beantragt, in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt, beim zuständigen Vormundschaftsgericht die Einsetzung eines Betreuers.
Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung
Eine Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuungsanregung vermeiden.
Um rechtzeitige Vorsorge zu treffen (Unfall, plötzliche Erkrankung), können Patienten eine Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung erstellen. Hierbei informiert und unterstützt Sie ebenfalls der Sozialdienst.
Wirtschaftliche und andere sozialrechtliche Fragestellungen
- Entgeldfortzahlung/Lohnersatzleistung
- Freiwillige Weiterversicherung/Pflichtversicherung
- Befreiung von Zuzahlungen
- Grundsicherung, Wohngeld
- Arbeitslosengeld I und II
- Rentenversicherung
- Schuldnerberatung
- Härtefonds der Deutschen Krebshilfe
- Leistungen der Jugendhilfe/Leistungen für Kinder und Familien
- Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger
- u.a.
Schwerbehindertengesetz
Bei schweren und dauerhaften Erkrankungen/Beeinträchtigungen haben Patienten Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Der Sozialdienst berät Sie zum Schwerbehindertenrecht, unterstützt Sie bei dem Antragsverfahren und gibt Ihnen Auskunft über das zuständige Versorgungsamt.
Psychosoziale Unterstützung, Beratungsstellen
Ein Klinikaufenthalt oder eine Krankheit bringen oftmals für die Patienten und deren Angehörigen bedeutende Veränderungen mit sich. Der Sozialdienst berät Sie und Ihre Angehörigen in psychosozialen Fragen und nennt Ihnen bei Bedarf Selbsthilfegruppen, Beratungs- und Anlaufstellen in Ihrer Umgebung.
In Einzelfällen kann ein Erstkontakt hergestellt werden.
Hilfe bei Sucht
Der Sozialdienst informiert Sie über mögliche ambulante und stationäre Hilfen und stellt bei Bedarf gegebenenfalls Kontakt zu weiterführenden Einrichtungen her.
So erreichen Sie uns!
Sozialdienst:
Tel.: 0221 8907 0
Fax: 0221 8907 3623
Unsere Dienstzeiten:
Montag - Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Anschrift:
Krankenhaus Köln-Merheim
Sozialdienst
Ostmerheimer Str. 200
51109 Köln