Krankengymnastik
Die Krankengymnastik erfolgt während des stationären Aufenthaltes, abhängig
vom Allgemeinzustand des Kindes im Patientenzimmer oder in den Räumen der
krankengymnastischen Abteilung. Sie wird ein- bis zweimal täglich in
Einzelbehandlung durchgeführt. Ist die Therapie auch nach der Entlassung
notwendig, kann sie ambulant fortgesetzt werden.
Das Behandlungsspektrum
umfasst:
- die Frühbehandlung von Kindern mit Bewegungsstörungen und drohender Behinderung
- Atemtherapie bei Frühgeborenen und Säuglingen mit akuten und chronischen Atemwegserkrankungen
- mundmotorische Förderung bei Essproblematik
- Mobilisation von Kindern mit Verbrühungen und Verbrennungen in der Akut- und Rehabilitationphase
- Rehabilitation nach Verkehrsunfällen
- Betreuung behinderter und chronisch kranker Kinder
- Unterstützung bei der Anpassung notwendiger Hilfsmittel
Seite zuletzt geändert am 08.11.06
