Krankenhäuser, die zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen zugelassen
sind, veröffentlichen ihre Ergebnisdaten im Internet. Dies hatte der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) im Frühjahr 2009 beschlossen. Der G-BA erläuert diese Entscheidung u.a.
folgendermaßen
"
In einer ersten Phase werden diese spezialisierten Krankenhäuser (Perinatalzentren) unter
anderem Daten auf ihrer Website veröffentlichen, die Auskunft über die Häufigkeit von
Hirnblutungen, Netzhauterkrankungen und entzündlichen Darmerkrankungen bei den in den jeweiligen
Krankenhäusern versorgten Früh- und Neugeborenen sowie die Sterblichkeitsraten geben.
Auf diesem Wege bekommen werdende Eltern künftig weitere Informationen und
Entscheidungshilfen zur Auswahl eines Krankenhauses im Vorfeld der Geburt. Außerdem geben die Daten
den einweisenden und weiterbetreuenden Vertragsärztinnen und –ärzten eine Orientierungshilfe.
Für die Krankenhäuser bietet die Veröffentlichung von Ergebnisdaten die Möglichkeit, ihre
Leistungen für die Öffentlichkeit transparent zu machen, und zwar in einer Weise, die Rückschlüsse
auf die tatsächliche Qualität zulässt. Mit den von den Krankenhäusern vorzunehmenden Ergänzungen
der Daten wird der Zusammenhang von Risiko und Ergebnis bei der Behandlung von Früh- und
Neugeborenen hergestellt. So lässt sich eine höhere Sterblichkeitsrate von Säuglingen in einem
Krankenhaus nicht notwendigerweise auf eine schlechtere Behandlungsqualität zurückführen, sondern
auf das unterschiedliche Risiko der behandelten Kinder. Das Sterberisiko ist zum Beispiel umso
höher, je geringer das Geburtsgewicht und der Reifegrad sind. Außerdem besteht ein erhöhtes
Sterberisiko bei bestimmten angeborenen Fehlbildungen, männlichen Früh- und Neugeborenen, bei
Geburten außerhalb des Perinatalzentrums und bei Mehrlingsschwangerschaften. " Den
vollständigen Text finden
Sie auf der Internetseite des G-BA.
