Änderung der Einweisungsmodalitäten
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
die gesetzlichen Krankenkassen betrachten zunehmend
eine präoperative Verweildauer von mehr als einem Tag vor Wahleingriffen als Fehlbelegung und
lehnen die Kostenübernahme für diese Tage ab. Aus diesem Grund kommen wir nicht umhin, die
Terminvergabe für stationäre Wahleingriffe in einer zentralen, von einem Facharzt für Urologie
geleiteten Aufnahmesprechstunde zu organisieren.
In dieser Sprechstunde erhält der Patient einen stationären Aufnahmetermin und wird
gleichzeitig im Wochenoperationsplan für den folgenden Tag vorgemerkt. Für den Aufnahmetag erhält
er eine Liste mit den an diesem Tag von uns noch durchzuführenden Untersuchungen. Das Vorliegen
aller relevanten ambulant angefertigten Untersuchungsbefunde wird geprüft, um Doppeluntersuchungen
zu vermeiden. Eine möglicherweise bestehende medikamentöse Antikoagulation wird nach Rücksprache
mit dem verordnenden Arzt vorübergehend ab- oder umgesetzt.
Praktisch bedeutet dies für Sie als Einweiser/in, dass Sie Patienten für Wahleingriffe nicht
mehr auf den urologischen Stationen A7 und B7 telefonisch anmelden, sondern ihnen diesen
Informationsbogen aushändigen sollten. Unter der angegebenen Telefonnummer werden die Patienten
dann kurzfristig einen Termin für die Sprechstunde erhalten.
Ein Überweisungsschein ist nicht erforderlich. Für Patienten, denen aus Gebrechlichkeit o. ä.
eine ambulante Vorstellung nicht zumutbar ist, können Sie selbst in der zentralen
Aufnahmesprechstunde einen stationären Aufnahmetermin vereinbaren. Notfälle werden
selbstverständlich weiterhin sofort über die Zentralaufnahme unseres Hauses aufgenommen. Für
geplante Aufnahmen, die einer Kommentierung oder Rücksprache bedürfen, stehen Ihnen nach wie vor
die Oberärzte zur Verfügung. Das Procedere für ambulante Eingriffe ändert sich nicht.
Ich bin zuversichtlich, dass mit dieser geänderten Organisationsform der Service für Ihre
Patienten verbessert werden kann und gleichzeitig über die Verkürzung des stationären Aufenthaltes
Kosten eingespart werden könne.
Mit der Bitte um Ihre Unterstützung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen.
Priv.Doz. Dr. Joachim Leißner
