Aufnahme
Leider geht es nicht ohne Formalitäten. Bitte bringen Sie zur Aufnahme Ihren
Personalausweis mit. Machen Sie bitte bei der stationären Patientenverwaltung
genaue Angaben über Ihre persönlichen Daten, insbesondere Ihre
Krankenversicherung. Geben Sie möglichst auch eine Bankverbindung an.
Als
Krankenkassen-Mitglied sollten Sie zur Aufnahme die Krankenversicherungskarte
oder die persönliche Klinik-Card Ihrer Versicherung mitbringen. Zumindest
benötigen wir den Einweisungsschein des Arztes.
Alle Kosten, die anlässlich
Ihres Krankenhausaufenthaltes anfallen, erfahren Sie von Ihrer Sachbearbeiterin,
die Sie bei der Aufnahme betreut, oder aus dem Beiblatt zum Entgelttarif für
Krankenhäuser. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zahlen Sie lediglich
an der Krankenhauskasse den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil für Ihren
Krankenhausaufenthalt. Ihre früheren Krankenhausaufenthalte in diesem
Kalenderjahr werden angerechnet. Führen Sie hierüber bitte einen entsprechenden
Nachweis.
Selbstverständlich können Sie auf eigene Kosten Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Über Einzelheiten informiert die Patientenaufnahme Sie gerne.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung haben, erstattet Ihnen diese den von Ihnen zu zahlenden Betrag im Rahmen der Vertragsbedingungen. Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir mit Ihrer Krankenversicherung selbst ab und stellen nur einen evtl. sich ergebenden Restbetrag in Rechnung.
Wir bieten Ihnen an, dass Sie für sämtliche Krankenhauskosten selbstverständlich auch von der Möglichkeit des Bankeinzugs Gebrauch machen können.
Die Kliniken der Stadt Köln rechnen die stationären Entgelte über diagnose-orientierte Fallpauschalen (sog. Diagnosis Related Groups – DRG) ab. Im DRG-System werden Pauschalpreise für gleichartige Behandlungen, die jeweils in einer DRG zusammengefasst werden, in Rechnung gestellt. Der Preis ist weitgehend unabhängig von der Aufenthaltsdauer und von den tatsächlich entstandenen Kosten.
Die außerhalb der allgemeinen Krankenhausleistungen in Anspruch
genommenen
Wahlleistungen (wahlärztliche Leistungen, Wahlleistungen 1- und
2-Bett-Zimmer,
Unterbringung einer Begleitperson) werden gesondert
berechnet.
Entlassung
Wenn die Behandlung abgeschlossen ist, freuen wir uns mit Ihnen, dass es Ihnen besser geht und Sie wieder nach Hause dürfen. Entlassungen sind auch am Wochenende möglich. Ihre Ärztin/ Ihr Arzt wird ausführlich mit Ihnen besprechen, was Sie weiterhin zu beachten haben, damit Sie gesund werden und bleiben. Sie sollten diese Ratschläge in Ihrem Interesse befolgen. Damit die für den Tag Ihrer Entlassung zur stationären Behandlung angemeldeten Patienten aufgenommen werden können, dürfen wir Sie bitten, Ihr Bett bis 11.00 Uhr freizuräumen und das Krankenhaus zu verlassen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Nichts vergessen? Geben Sie bitte die Ihnen von der Klinik zur Verfügung gestellten Gegenstände rechtzeitig zurück und vergessen Sie bitte nicht, die evtl. bei der Klinikverwaltung hinterlegten Wertsachen gegen Rückgabe der Ihnen ausgehändigten Empfangsbescheinigung abzuholen.
Am Entlassungstag bitten wir alle Patienten sich bei der stationären Patientenverwaltung/ Kasse zu melden, um ihre Zuzahlung für den stationären Aufenthalt zu leisten (maximal 28 Tage pro Kalenderjahr je 10 Euro). Sie können bar oder per EC-Karte bezahlen.
